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Körperwelten

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Menschenwürde: pro und contra

Der Philosoph Franz Josef Wetz - Befürworter der Ausstellung - verneint die Idee einer generellen postmortalen Menschenwürde. Leichen seien, da sie tot sind, eben keine Subjekte mehr. Deshalb könnten sie auch von niemandem mehr zum Objekt herabgewürdigt werden. "Wenn es überhaupt eine Leichenwürde gibt, so muß sie auf der Würde des Verstorbenen beruhen: für sich betrachtet ist eine Leiche jedenfalls nichts als tote Materie. " Daraus folgt: "Achtung vor der Würde, die ein Verstorbener einst besaß, als er noch lebte, aber nicht Achtung vor der Würde, die er heute, obwohl er gar nicht mehr lebt, immer noch besitzt."
Folgerichtig sieht er allenfalls dann die Würde des Verstorbenen, "nämlich dessen Recht auf Selbstbestimmung " verletzt, wenn eine "Körperspende" für Zwecke der Plastination untersagt würde, obwohl dies der Verstorbene gewünscht habe.
(Zitiert nach: Franz Josef Wetz: Totenruhe, Leichenwürde und die Macht des Blicks. In: Wetz/Tag (Hrsg.), Schöne Neue Körperwelten. Stuttgart 2001, S. 125ff. "Würde des Verstorbenen".)

 

Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Benda hält die Verwandlung einer Leiche in ein dauerhaftes Ausstellungsstück für unzulässig. Die Regelungen des geltenden Bestattungsrechts (Gebot der Beerdigung einer Leiche, Verbot der öffentlichen Ausstellung einer Leiche) sieht er in dem Gebot der Unantastbarkeit der Würde des Menschen grundgelegt. Dabei seien es die Lebenden, die man achten und schonen solle. Zu achten seien die Gefühle der Lebenden. "Im Bestattungsrecht geht es auch um die in einer noch nicht zur Gefühllosigkeit verkommenen Kultur zu achtenden Empfindungen vieler Menschen."
(Zitiert nach: Ernst Benda: Tote ohne Bestattung. In: Wetz/Tag (Hrsg.), Schöne Neue Körperwelten. Stuttgart 2001, S. 135-142.)

 

Der Theologe Hans-Joachim Höhn sieht mit der Ausstellung Körperwelten "die Würde eines jeden Menschen und des Menschseins überhaupt" aufs Spiel gestellt. Menschenwürde sei mehr als das individuelle Selbstbestimmungsrecht: "Sie kann auch dadurch verletzt werden, daß ein individuell selbstbestimmtes Handeln eingebunden ist in ein Gesamtgeschehen, das den Menschen herabwürdigt. Sie wird nur dort bewahrt, wo alle wesentlichen Bestimmungsmerkmale von Menschenwürde unverkürzt zur Geltung kommen: das Moment der freien Selbstverwirklichung, des Transzendierens von Naturzwecken und die Dimension einer letzten Unverfügbarkeit menschlichen Lebens jenseits aller Mittel und Zwecke." Dabei sieht er - mit Kant - den Leichnam als Gegenstand moralischer Pflichten.  "Der Leichnam ist kein eigenständiger Träger moralischer Rechte, sondern Gegenstand moralischer Verpflichtungen."
(Zitiert nach: K%F6rperwelten%2FTPEK%F6rperweltenBeitragH%F6hn%2EpdfHans-Joachim Höhn: Vergängliche Würde?. In: Wetz/Tag (Hrsg.), Schöne Neue Körperwelten. Stuttgart 2001, S. 215-240.)


 
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